Zulassung, Zutritt, Karten
Zur DeLuTa sind zugelassen: Unternehmer/innen und Mitarbeiter/innen von Mitgliedsfirmen (Lohnunternehmer und fördernde Mitgliedsfirmen) sowie vom Veranstalter geladene Gäste. Einlasskarten können nur von Mitgliedsunternehmen erworben werden. Über die Teilnahme sonstiger Personen (Gäste) bestimmt der Veranstalter. Für Firmen und Gästeorganisationen gilt folgende Kartenregelung: Die DeLuTa ist eine mitgliederinterne Fachveranstaltung und keine Messe. Bei den ausgegebenen Einlasskarten handelt es sich um Verpflegungskarten inklusive aller Getränke für die Dauer der gewählten Anwesenheit. Um die fachliche Qualität der DeLuTa sicherzustellen und um eine unerlaubte Weitergabe von Karten zu vermeiden, kann der Veranstalter die Anzahl der Einlasskarten kontingentieren. Die Einlasskarten sind innerhalb des eigenen Unternehmens übertragbar. |
Weitergabe von Karten Die Weitergabe von Einlasskarten an firmenfremde Personen ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zum Ausschluss von der DeLuTa und zugleich zur Ungültigkeit der Einlasskarte(n). Dies gilt gleichermaßen für eine Weitergabe von Karten an sonstige Personen. Ebenso untersagt ist der Erwerb zusätzlicher Einlasskarten über Lohnunternehmen oder der Kauf bzw. Verkauf von Karten beim Eingang. Bei Zuwiderhandlungen wird kein Kostenersatz für unberechtigt erworbene bzw. weitergegebene Karten gewährt. |
Verpflegung, Alkohol, Rauchen Die Verpflegung während der DeLuTa findet in allen Foyers vor den Hallen, im Kongressbereich sowie an zentralen Punkten in den Präsentationshallen statt. Die Verpflegung steht allen zugelassenen Besuchern zur freien Verfügung. Die Mitnahme von Getränken von den Verpflegungsstationen zum eigenen Präsentationsstand ist erlaubt. Das Mitbringen von Getränken jeglicher Art in die Hallen ist untersagt. Ebenso untersagt ist die Ausgabe oder das Trinken von Alkohol in den Präsentationshallen. Auch ein Verteilen von Kleinportionen von Alkohol, z. B. als Anerkennungsgeschenk bei Wettbewerben oder als Gegenleistung für Befragungen o.ä. ist nicht erlaubt. |
Außerhalb der Präsentationshallen (Bereich der Abendveranstaltungen) stehen jeweils ab 18.00 Uhr alkoholische Getränke zur Verfügung. Das Wiederbetreten der Präsentationshallen mit alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt. |
Rauchen Das Rauchen ist in allen Hallen, Vortragsräumen und Verpflegungsstationen untersagt. Geeignete Raucherzonen werden vor allen Hallen eingerichtet |
Weisungsbefugnis Den Anweisungen der Ordnungskräfte des Veranstalters sowie der vom Veranstalter beauftragten Aufsichtspersonen der Messe Bremen ist Folge zu leisten. |